Worauf muss ich achten?
Ein Testament muss eigenhändig und handschriftlich verfasst und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Außerdem muss der Verfasser volljährig sowie im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.
Für Privatpersonen ist ein Testament sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht – wenn z. B. ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen es vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Wünsche verbunden sind.
Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dies zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen.
Zu berücksichtigen ist, dass ein gemeinschaftliches Testament nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich.
Wenn die Verträge unterzeichnet und hinterlegt sind, sollten alle Betroffenen über die Existenz und den Verbleib der Verfügungen unterrichtet werden.
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Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an: