Würdevoll bis zuletzt
Die moderne Medizin ermöglicht lebensverlängernde Maßnahmen, die aus Sicht mancher Menschen nicht nur ethische, sondern auch persönliche Grenzen überschreiten. Trotzdem wünscht sich wahrscheinlich jeder von uns einen sanften, schmerzfreien Tod.
Eine Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung in der letzten Lebensphase genau fest – nur für den Fall, dass die eigene Willensfähigkeit verloren geht. Dies kann zum Beispiel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall eintreten.
Bitte lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt informieren und teilen Sie Ihren Angehörigen mit, ob Sie ein solches Schriftstück verfassen; auch sollte es im Bedarfsfall schnell zugänglich sein. Auf unserer Homepage finden Sie dazu weiterführende Informationen.
Wir empfehlen Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.
Staatliche Information:
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.
Kirchliche Information:
Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema.
Buchtipp:
Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (Hrsg)
Verlag C. H. Beck, 15. Auflage